Aktuelles und Vorstellungen der Gewässer findet ihr hier im Blog.
1. Gate Teiche
Angelzeiten von Freitag 5:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr und an Sonn- & Feiertagen von 5:00 Uhr bis 12:00 Uhr. An allen anderen Tagen ist das Angeln verboten! Das Angeln von den Stirnseiten ist ebenfalls verboten. Als Wind und Regenschutz sind nur Schirme zugelassen.
2. Gemeindepütte Tossens
Das Angeln von den Inseln ist verboten!
3. Inselsee
Das Angeln in den Laichbecken ist verboten! Außerhalb der Parkfläche ist das Gelände nur zu Fuß zu betreten. Das Zelten am Vereinsheim ist auf 2 Nächte zu beschränken.
4. Modellboothafen
Nicht für Jugendliche! Angelzeit von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr
6. Seenpark 1
Das Angeln ist von den Uferbereichen aus erlaubt; Ausnahme rechter Teich (vom Parkplatz Phiesewarden aus gesehen) hier ist das Angeln nur von den, an die Hauptwege angrenzenden, Uferbereichen erlaubt.
7. Seenpark 2
Das Angeln ist in der Zeit v. 16.08. – 31.12. jeden Jahres erlaubt. Das Angeln ist 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis spätestens 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang erlaubt. Erlaubt sind zwei Ruten mit je einem Harken. Die Angelerlaubnis gilt nur für den Ostteich. Die Angelstellen sind beschildert. An allen anderen Stellen ist das Angeln verboten. Als Wetterschutz sind nur Schirme ohne Boden erlaubt. Alle übrigen Vorschriften der Gewässerordnung bleiben unberührt.
8. Abbehauser Sieltief,
von der Schleuse Großensiel bis Stollhammer Sieltief
9. Blexersander Sieltief
ab ATB-Zaun, einschließlich aller Nebensiele
10. Butjadinger Zuwässerungskanal
von der Schleuse Beckumersiel bis Tossens
11. Eckwarder Sieltief
vom Fedderwarder Sieltief bis zum Hayenschlooter Sieltief
12. Esenshammer Sieltief
ab Kleinensiel
13. Fedderwarder Sieltief
von der Schleuse Fedderwardersiel bis Pumpe Augustgroden, einschließlich aller Nebensiele
14. Flagbalger Sieltief
ab der Schleuse
15. Hayenschlooter Sieltief
von Eckwarder-Siel bis Iffens, ausgenommen das alte Hayenschlooter Sieltief vom Spiekerweg bis zum Lagerplatz des Verbandes
16. Schweiburger Sieltief (Klingenberg)
vom alten Schöpfwerk bis Achterstadt, nur 3 Ruten erlaubt!
17. Stollhammer Sieltief
vom Fedderwarder Sieltief bis zum Abbehauser Sieltief
18. Utergadinger Sieltief
ab Abbehauser Sieltief
Die Gewässer 3. Inselsee, 7. Seenpark 2 und 16. Klingenberg sind vom Gastkartenaustausch ausgeschlossen.
©2017
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
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