Unsere Gewässer

Aktuelles und Vorstellungen der Gewässer findet ihr hier im Blog.

1. Gate Teiche

Angelzeiten von Freitag 5:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr und an Sonn- & Feiertagen von 5:00 Uhr bis 12:00 Uhr. An allen anderen Tagen ist das Angeln verboten! Das Angeln von den Stirnseiten ist ebenfalls verboten. Als Wind und Regenschutz sind nur Schirme zugelassen.

2. Gemeindepütte Tossens

Das Angeln von den Inseln ist verboten!

3. Inselsee

Das Angeln in den Laichbecken ist verboten! Außerhalb der Parkfläche ist das Gelände nur zu Fuß zu betreten. Das Zelten am Vereinsheim ist auf 2 Nächte zu beschränken.

4. Modellboothafen

Nicht für Jugendliche! Angelzeit von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr

6. Seenpark 1

Das Angeln ist von den Uferbereichen aus erlaubt; Ausnahme rechter Teich (vom Parkplatz Phiesewarden aus gesehen) hier ist das Angeln nur von den, an die Hauptwege angrenzenden, Uferbereichen erlaubt.

7. Seenpark 2

Das Angeln ist in der Zeit v. 16.08. – 31.12. jeden Jahres erlaubt. Das Angeln ist 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis spätestens 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang erlaubt. Erlaubt sind zwei Ruten mit je einem Harken. Die Angelerlaubnis gilt nur für den Ostteich. Die Angelstellen sind beschildert. An allen anderen Stellen ist das Angeln verboten. Als Wetterschutz sind nur Schirme ohne Boden erlaubt. Alle übrigen Vorschriften der Gewässerordnung bleiben unberührt.

8. Abbehauser Sieltief,

von der Schleuse Großensiel bis Stollhammer Sieltief

9. Blexersander Sieltief

ab ATB-Zaun, einschließlich aller Nebensiele

10. Butjadinger Zuwässerungskanal

von der Schleuse Beckumersiel bis Tossens

11. Eckwarder Sieltief

vom Fedderwarder Sieltief bis zum Hayenschlooter Sieltief

12. Esenshammer Sieltief

ab Kleinensiel

13. Fedderwarder Sieltief

von der Schleuse Fedderwardersiel bis Pumpe Augustgroden, einschließlich aller Nebensiele

14. Flagbalger Sieltief

ab der Schleuse

15. Hayenschlooter Sieltief

von Eckwarder-Siel bis Iffens, ausgenommen das alte Hayenschlooter Sieltief vom Spiekerweg bis zum Lagerplatz des Verbandes

16. Schweiburger Sieltief (Klingenberg)

vom alten Schöpfwerk bis Achterstadt, nur 3 Ruten erlaubt!

17. Stollhammer Sieltief

vom Fedderwarder Sieltief bis zum Abbehauser Sieltief

18. Utergadinger Sieltief

ab Abbehauser Sieltief

 

Die Gewässer 3. Inselsee, 7. Seenpark 2 und 16. Klingenberg sind vom Gastkartenaustausch ausgeschlossen.

Gewässerkarte

Download
Gewaesserkarte Butjadinger Fischereiverein
Gewaesserkarte.pdf
Adobe Acrobat Dokument 3.7 MB

©2017

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung

LGLN