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Neuregelung Seenpark

Die Regelung ist zunächst um 1 Jahr bis 31.08.2022 verlängert.

 

Neuigkeiten für den Seenpark 1

 

Ab 01.05.2021 bis zum 31.08.2021 wird das Verbot von Köderbooten, Schlauchbooten u.ä. am rechten See und Freizeitsee des Seenparks 1 auf Probe ausgesetzt. 

 

Beim Benutzen ist darauf zu achten, dass keine anderen Angler oder Gäste

gestört oder gefährdet werden. Motoren dürfen nicht verwendet werden. Das Schleppangeln vom Boot ist ebenfalls nicht erlaubt.

 

Sollte sich dies bewähren, kann das Verbot dauerhaft für den Seenpark 1 gestrichen werden.

 

Das Anfütterungsverbot gilt weiterhin.

 

Es liegt also an EUCH. 

DIESE REGELUNG GILT NUR FÜR MITGLIEDER !!!